Immobilienbewertung bei Wohnrecht in der Schweiz - Experte erklärt
Immobilienbewertung bei Erbschaft in der Schweiz

Wenn eine Immobilie vererbt wird, stellt sich oft schnell die Frage nach dem aktuellen Wert des Objekts. Ob für die Aufteilung unter Erben, für die steuerliche Deklaration oder im Hinblick auf einen möglichen Verkauf – eine neutrale Immobilienbewertung ist in der Schweiz bei Erbfällen von zentraler Bedeutung. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

Warum ist die Immobilienbewertung im Erbfall so wichtig?

Bei einer Erbschaft geht es oft um mehr als nur emotionale Aspekte. Insbesondere wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Nachlassvermögen ausgeglichen werden muss, bildet der Marktwert einer Immobilie die Grundlage für eine faire und transparente Aufteilung.

Auch für die Deklaration gegenüber dem Steueramt ist eine sachliche Bewertung notwendig. Ein zu hoher oder zu niedriger Wert kann steuerliche Folgen haben – sowohl bei der Erbschafts- als auch bei einer späteren Grundstückgewinnsteuer.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Immobilien-Erbschaft in der Schweiz finden sich im Zivilgesetzbuch (ZGB), Art. 560 ff.. Dort ist geregelt, wie eine Erbschaft – inklusive Liegenschaften – angenommen, ausgeschlagen oder geteilt wird.

Wer darf die Immobilie bewerten?

In der Schweiz wird die Bewertung einer geerbten Immobilie in der Regel durch einen neutralen Immobiliensachverständigen vorgenommen. Dieser erstellt ein fundiertes Gutachten, das sowohl gegenüber dem Steueramt als auch unter den Erben als verlässliche Basis dient.

In manchen Fällen genügt eine vereinfachte Bewertung, z. B. wenn die Immobilie ohnehin verkauft wird. In anderen Situationen – etwa bei Streitigkeiten unter Erben – ist ein professionelles und detailliertes Verkehrswertgutachten notwendig.

Wie wird die Immobilie bewertet?

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Lage und Mikrolage (z. B. Quartier, Infrastruktur, Aussicht)
  • Zustand und Baujahr des Gebäudes
  • Standard und Ausstattungsqualität
  • Grundstücksfläche und Nutzungszonen
  • Vergleich mit aktuellen Markttransaktionen in der Region

Die gängigsten Methoden sind das Vergleichswertverfahren und – bei Renditeobjekten – das Ertragswertverfahren. Bei komplexeren Situationen kann auch ein DCF-Modell eingesetzt werden.

Was passiert nach der Bewertung?

Je nach Situation ergeben sich unterschiedliche Szenarien:

  • Die Immobilie wird verkauft, und der Erlös unter den Erben aufgeteilt
  • Ein Erbe übernimmt die Liegenschaft und zahlt die anderen aus
  • Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum (selten und oft konfliktreich)

Die Bewertung hilft dabei, eine faire und nachvollziehbare Grundlage für alle Beteiligten zu schaffen und spätere Konflikte zu vermeiden. Sie wird zudem oft vom Steueramt als Referenz herangezogen.

Unser Angebot: neutrale Bewertung mit Überblick

Gerade bei Erbschaften ist ein sachlicher Blick auf die Immobilie entscheidend. Mit unserer Erfahrung in der Immobilienbewertung unterstützen wir Sie diskret und kompetent bei der Einschätzung des Marktwerts – unabhängig, nachvollziehbar und auf Wunsch auch mit Dokumentation für das Steueramt.

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