Immobilienbewertung bei Wohnrecht in der Schweiz - Experte erklärt
Immobilienbewertung bei Erbschaft in der Schweiz

Wenn eine Immobilie vererbt wird, stellt sich oft schnell die Frage nach dem aktuellen Wert des Objekts. Ob für die Aufteilung unter Erben, für die steuerliche Deklaration oder im Hinblick auf einen möglichen Verkauf – eine neutrale Immobilienbewertung ist in der Schweiz bei Erbfällen von zentraler Bedeutung. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.

Immobilienbewertung bei Erbschaft in der Schweiz

Wenn eine Immobilie vererbt wird, stellt sich häufig früh die Frage nach dem tatsächlichen Wert des Objekts. Ob für die Aufteilung unter mehreren Erben, für steuerliche Zwecke oder im Hinblick auf einen möglichen Verkauf – eine neutrale Immobilienbewertung ist bei Erbfällen in der Schweiz von zentraler Bedeutung.

In der Praxis geht es dabei selten nur um Zahlen. Unterschiedliche Erwartungen innerhalb einer Erbengemeinschaft, emotionale Bindungen zur Liegenschaft oder Unsicherheiten über Zustand und Marktwert führen oft zu Spannungen. Eine sachliche Bewertung schafft hier eine gemeinsame, nachvollziehbare Grundlage.

Typische Situation bei einer geerbten Immobilie

Erben stehen häufig vor komplexen Entscheidungen. In vielen Fällen möchten einzelne Erben die Immobilie behalten, andere bevorzugen einen Verkauf oder eine Auszahlung. Gleichzeitig bestehen Unsicherheiten bezüglich:

  • des realistischen Marktwerts
  • des baulichen Zustands
  • möglicher Sanierungskosten
  • steuerlicher Konsequenzen

Hinzu kommen zeitliche Faktoren, etwa Fristen gegenüber dem Steueramt oder finanzielle Verpflichtungen einzelner Erben. Ohne eine objektive Bewertungsbasis entstehen rasch Diskussionen, die sich mit zunehmender Dauer verschärfen können.

Warum ist die Immobilienbewertung im Erbfall so wichtig?

Bei einer Erbschaft geht es nicht nur um emotionale Aspekte, sondern um fairen Vermögensausgleich. Der Verkehrswert einer Immobilie bildet die Grundlage für:

  • die Aufteilung unter Erben
  • die Auszahlung einzelner Miterben
  • eine spätere Veräusserung
  • die steuerliche Deklaration

Ein zu hoch oder zu tief angesetzter Wert kann sowohl steuerliche Nachteile als auch familiäre Konflikte nach sich ziehen. Gerade in Erbengemeinschaften ist eine unabhängige und nachvollziehbare Bewertung oft der einzige Weg, um sachlich zu bleiben.

Die rechtlichen Grundlagen zur Erbschaft in der Schweiz sind im Zivilgesetzbuch geregelt (Art. 560 ff. ZGB). Dort wird festgehalten, wie Nachlässe – inklusive Liegenschaften – angenommen, ausgeschlagen oder geteilt werden können.
Offizielle Informationen finden sich z. B. bei admin.ch (ZGB, Erbrecht).

Häufige Fehlannahmen bei Immobilienerbschaften

In der Praxis begegnen immer wieder Annahmen, die gut gemeint, aber problematisch sind:

  • „Wir nehmen einfach den Steuerwert.“
  • „Ein Online-Tool gibt uns einen Richtwert.“
  • „Der Makler schätzt gratis, das reicht.“
  • „Wir einigen uns später schon.“

Solche Ansätze berücksichtigen weder den individuellen Zustand einer Liegenschaft noch rechtliche Besonderheiten oder die tatsächliche Marktsituation. Gerade bei Erbschaften können vereinfachte Werte zu falschen Auszahlungen, steuerlichen Korrekturen oder langwierigen Auseinandersetzungen führen.

Wer darf eine Immobilie im Erbfall bewerten?

In der Schweiz wird die Bewertung geerbter Immobilien üblicherweise durch neutrale Immobiliensachverständige vorgenommen. Diese erstellen eine objektive Wertermittlung, die als Grundlage für Erben, Steuerbehörden oder Banken dient.

In einfachen Fällen kann eine vereinfachte Bewertung ausreichen, etwa wenn die Immobilie zeitnah verkauft wird und keine Interessenkonflikte bestehen. Bei komplexeren Situationen – insbesondere bei Erbengemeinschaften oder Uneinigkeit – ist jedoch ein professionelles Verkehrswertgutachten empfehlenswert.

Wie wird eine Immobilie im Erbfall bewertet?

Die Immobilienbewertung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, unter anderem:

  • Lage und Mikrolage (Quartier, Infrastruktur, Aussicht)
  • Zustand und Baujahr des Gebäudes
  • Ausstattungsstandard und Nutzung
  • Grundstücksfläche und Nutzungszonen
  • aktuelle Markttransaktionen vergleichbarer Objekte

Wohnobjekte

Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen kommt in der Regel das Vergleichswertverfahren zum Einsatz. Der Marktwert ergibt sich hier primär aus tatsächlich erzielten Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte in der Region.

Renditeobjekte

Bei Mehrfamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftsliegenschaften ist die Discounted-Cash-Flow-Methode (DCF) massgebend. Der Wert basiert auf nachhaltig erzielbaren Erträgen, Kosten, Investitionen und Risiken – nicht auf subjektiven Einschätzungen.

Online-Bewertungstools oder pauschale Richtwerte können diese Komplexität nicht abbilden und sind bei Erbfällen oft nur eingeschränkt aussagekräftig.

Besondere rechtliche Konstellationen im Erbfall

Im Zusammenhang mit Erbschaften bestehen häufig rechtliche Besonderheiten, die den Verkehrswert erheblich beeinflussen können, etwa:

  • Wohnrecht
  • Nutzniessung
  • Baurecht
  • Miteigentum innerhalb einer Erbengemeinschaft

Solche Rechte wirken sich direkt auf die Nutzungsmöglichkeiten und damit auf den Marktwert aus. Eine fachgerechte Immobilienbewertung berücksichtigt diese Aspekte systematisch und transparent.

Was passiert nach der Bewertung?

Nach Vorliegen einer neutralen Bewertung ergeben sich typischerweise drei Szenarien:

  • Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses
  • Übernahme durch einen Erben mit Auszahlung der übrigen
  • Verbleib im gemeinsamen Eigentum (in der Praxis selten und konfliktanfällig)

Die Bewertung ersetzt keine Entscheidung, schafft jedoch eine gemeinsame, sachliche Ausgangslage für alle Beteiligten und hilft, spätere Konflikte zu vermeiden. In vielen Fällen dient sie auch dem Steueramt als Referenz.

Neutrale Immobilienbewertung als Entscheidungsgrundlage

Gerade bei Erbschaften ist ein nüchterner Blick auf die Immobilie entscheidend. Eine unabhängige Bewertung ermöglicht es, emotionale Faktoren von sachlichen zu trennen und fundierte Entscheidungen zu treffen – ohne Verkaufsinteressen oder verdeckte Agenden.

Unser Angebot: neutrale Bewertung mit Überblick

Gerade bei Erbschaften ist ein sachlicher Blick auf die Immobilie entscheidend. Mit unserer Erfahrung in der Immobilienbewertung unterstützen wir Sie diskret und kompetent bei der Einschätzung des Marktwerts – unabhängig und nachvollziehbar.

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